Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auch in Rechtsfragen suchen wir kundenorientierte Lösungen. Sie können uns einfach anrufen oder eine E-Mail schicken. Natürlich bleiben Ihnen Ihre Rechte auch ohne eine solche Kontaktaufnahme uneingeschränkt erhalten.

1. Allgemeine Bedingungen

Für unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) mit Erteilung seines Auftrages an. In jedem Falle gilt die Annahme unserer Leistung als Anerkennung unserer AGBs, auch wenn der Käufer im Schriftverkehr andere Bedingungen genannt hat. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Wir können einen Auftrag nach unserer Wahl innerhalb 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragbestätigung annehmen oder dadurch, dass innerhalb dieser Frist der Auftrag ausgeführt wird. Insbesondere bei Einzelanfertigung behalten wir uns technische Änderungen vor. Alle Angaben über Materialien, Farben, Abmessungen usw. sind hierbei als ähnlich zu verstehen.

3. Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.

Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstigen Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden. 

4. Lieferung und Rückgabe

JessenLenz wird sich nach Kräften bemühen, Terminwünschen des Kunden nachzukommen. Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich zugesagt wurden. Sie beginnen erst nach vollständiger Klärung der für die Ausführung des Auftrages maßgeblich technischen und kaufmännischen Einzelheiten und rechtzeitigen Erbringung der Leistungen des Kunden. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Käufers voraus. Im Falle einer Überschreitung von zugesagten Terminen ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen (mindestens 3-wöchigen) Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Notwendigkeit der Fristsetzung gilt nicht, wenn die Setzung einer Frist nach dem Gesetz entbehrlich ist. Für den durch Verzug von JessenLenz entstehenden Verzögerungsschaden wird bei leichter Fahrlässigkeit nur für Zinsverlust bis zu einer Schadenshöhe von 100 EUR, im übrigen ebenso wie bei anderen Vertragsverletzungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Die Lieferung kann sich durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen sowie durch Eintritt höherer Gewalt verzögern. Für den Versand wählen wir den am besten geeigneten Versandweg aus. Transportversicherung ist Sache des Käufers, kann jedoch auch durch uns veranlasst werden.

Der Rücktritt vom Erwerb einer eigens für den Käufer anzufertigenden Sache verpflichtet den Käufer zur Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits bei uns entstandenen und nicht weiter veräußerbaren Teile sowie aller Kosten.

5. Preise und Zahlungsweise

Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar sofort nach Rechnungseingang. Änderungen, die von uns nicht schriftlich bestätigt sind, sind ungültig und bedingen ggf. eine Nachzahlung. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir in voller Höhe über den Rechnungsbetrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 8%, für Verbraucher in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Sachen werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.

Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

7. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die wir nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung des Verkäufers bzw. des Herstellers erwarten können.

Werden Fehlmengen nachgewiesen, liefern wir entsprechend nach. Unsere Gewährleistung für Geräte ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so steht dem Käufer nach seiner Wahl ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Käufer.

Im Fall des Mangels kann der Käufer gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir können im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt die Beseitigung eines Mangels nicht im Rahmen einer Reparatur oder einer angemessenen gesetzten Nacherfüllungsfrist, so ist der Käufer im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach Übergabe, so hat der Käufer den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es uns frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Bestätigung oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.

Besondere Gewährleistungsregelungen außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs

Gewährleistungsrechte des Nutzers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Käufer. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bleiben von der Regelung dieser Ziffer unberührt. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware sind wir zu informieren

8. Montagearbeiten

Unsere Preise verstehen sich ohne Aufbau, Montage, Installation oder Einweisung, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist. Wünscht der Kunde diese Leistungen, erklärt er sich mit der gesonderten Berechnung der unbedingt notwendigen Zusatzleistung sowie mit unseren jeweiligen Stunden und Fahrtkostensätzen einverstanden. Eine nachträgliche Kürzung von Montagerechnungen ist nicht zulässig.

9. Internetdienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität, noch die Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten von JessenLenz oder Dritten beeinträchtigt werden.

9.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

9.3 Die Nutzung der JessenLenz- Dienste zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich agierenden Bot-Netzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie , betrügerische oder irreführende Praktiken, Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist untersagt.

9.4 Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann JessenLenz das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für JessenLenz keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.

9.5 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist JessenLenz berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

9.6 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Backups seiner bei JessenLenz gehosteten Daten in regelmäßigen Abständen selbstständig und eigenverantwortlich zu erstellen.

Abschließende Bedingungen

Erfüllungsort ist Lübeck. Hiervon oder von anderen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Lübeck, soweit gesetzlich zulässig.